03-07-2015, 13:36
Meine Güte. Zum dritten oder vierten Mal. Tu, was dein Anwalt dir sagt und führ eine möglichst gerichtliche Umgangsreglung herbei. Jetzt, wo sie noch weit weg wohnt, wird nicht viel dabei herumkommen. Dann sind die Verhältnisse geklärt und juristische Hürden für ein evtl. Abänderungsbegehren geschaffen, falls die Mutter tatsächlich in die Nähe zieht. Sie kann dann, jetzt auch nicht, aber dann noch viel weniger einfach die Tochter mopsen, so wie du dir das scheinbar vorstellst.
Letztlich kommt eine verlässliche Reglung auch dem Kind zu Gute. Und nimm die Mutter für Kindesunterhalt in Anspruch. Auch das zum dritten oder vierten Mal.
Letztlich kommt eine verlässliche Reglung auch dem Kind zu Gute. Und nimm die Mutter für Kindesunterhalt in Anspruch. Auch das zum dritten oder vierten Mal.