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Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze
#1
Hallo zusammen,

ich habe von meiner Ex eine E-Mail bekommen, in der sie mich auffordert, mich an die Umgangsregelung zu halten - und dabei auf folgenden Beschluss verweist:

http://www.jugendaemter.com/darf-man-sei...taktieren/

Dort wird ausgeführt:
"Zwar hatte der Vater Recht, dass eine Umgangsregelung zum regelmäßigen Kontakt mit dem Kind berechtigt,( ...). Im Umkehrschluss muss ein Umgangsberechtigter aber auf Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten verzichten. Anderes wäre nur möglich, wenn der betreuende Elternteil die "Eigenmächtigkeiten" des früheren Partners duldet. Grund für die "Kontaktsperre" außerhalb der Umgangszeiten ist vor allem das Kindeswohl - das Kind soll sich auf geregelte Umgangstermine einstellen und vorbereiten können und nicht jederzeit und unerwartet mit dem Umgangsberechtigten konfrontiert werden."

Mit einer Situation, wie sie im dort beschriebene Fall dargestellt wird -also mit einem Vater, der im Beisein des Kindes über die Mutter schimpft- könnte man ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten möglicherweise begründen. Allerdings scheint das Kammergericht davon auszugehen, dass ein Umgangsbeschluss grundsätzlich ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeuten würde.

Das kenne ich bislang genau andersrum: Nämlich, dass ein Umgangsbeschluss gerade kein Kontaktverbot ausserhalb von Umgangszeiten bedeutet.


Gibt hier im Forum schon einen Thread von mir darüber. Vor etwa einem Jahr hatte meine Ex den Kindergarten angewiesen, Kontakte zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zu verhindern. Konkret, indem der Kindergarten mich aus der Einrichtung verweist, falls ich beispielsweise am St. Martinszug oder an Ausflügen teilnehmen wollte, zu denen alle anderen Eltern eingeladen sind.
Begründen wollte sie das mit dem Umgangsbeschluss. Der regelt die Zeiten, in denen unser Sohn mich sehen darf. Von Kontaktverboten steht da zwar nix - die Leiterin des Kindergartens hat sich aber darauf eingelassen, nach den Wünschen meiner Ex zu handeln.

Damals hab ich mit verschiedenen Stellen gesprochen, wie z.b. Erziehungsberatungstellen, Vätergruppen, Landesjugendamt, der Juristiziarin des Trägers usw. - und der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet. Der Kindergarten musste damals seine Positionierung verändern.

Nun gehts wieder los. Akutell scheint meine Ex darauf abzuzielen, wieder mal die gewohnten Telefonate zwischen unserem Sohn und mir zu verhindern. Die Telefonate gibts seit Jahren und er hat dafür ein eigenes Handy - oder er nutzt das Handy meiner Ex. Seit ihrer E-Mail ist sein Handy aus und ihr Handy nicht erreichbar. Bitte ich sie, unseren Sohn beim telefonieren zu unterstützen, antwortet sie, heute wäre kein Umgang. 

Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?
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Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze - von Fin - 28-04-2015, 21:40

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