Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#12
Der djb ist noch harmlos gegen die Haltung, die Frau Baer an den Tag legt, die die Entscheidung mit unterschrieben hat.

Die Begründung ist schon der Hammer, nicht nur bei Rn 52 bleibt mir die Luft weg. Erst labern sie rum, man könne ja ein Gesetz schaffen, das einen Regressanspruch "stärkt", dann killen sie das in Wirklichkeit sofort selber: "...müsste dabei allerdings dem entgegenstehenden Persönlichkeitsrecht der Mutter Rechnung tragen, das in dieser Konstellation schwer wiegt."

Die haben sie echt nicht mehr alle. Meine Parallele mit der erzwungenen Vaterschaftsfestellung passt somit noch besser.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von p__ - 18-03-2015, 23:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs Bckstn 1 4.344 03-09-2016, 16:57
Letzter Beitrag: ExDeutscher
  BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht p__ 16 18.130 17-04-2015, 09:55
Letzter Beitrag: p__
  BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar p__ 10 16.678 18-12-2013, 04:20
Letzter Beitrag: Tamil
  BGH Az.: XII ZB 412/11 Ex-Frau nach Ehebruch und Kuckuckskind nicht schadenersatzpfli gleichgesinnter 3 6.685 16-10-2013, 02:29
Letzter Beitrag: Camper1955

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste