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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#8
(18-03-2015, 15:21)JahJahChildren schrieb: Wenn denn nun der Schutz dieser "intimen Daten" schwere wiegt, als monetäre Interessen... sollten die Muttchens doch nunmehr auch ALG II und Unterhaltsvorschuss ohne Nennung der potentiellen Väter einheimsen können, oder?
Ich beantworte mir meine Frage mal selbst. Damit käme eine Mutter natürlich nicht durch. Der Unterschied zum Szenario ALG oder UVG liegt darin, dass es einen gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch in diesen Fällen gibt, nachdem eine Mutter den biologischen Vater nennen muss. Dieser Anspruch ist für Väter mit Regressansprüchen nicht gegeben (gesetzlich). Der BGH hatte versucht, diese Lücke über die Krücke "Anspruch nach Treu und Glauben" abzufrühstücken. Was jetzt in die Hose ging. Überraschend ist das eigentlich nicht.

Es stellen sich jetzt 2 Fragen. Wird irgendwann ein solcher Anspruch gesetzlich geregelt sein und wenn Ja, wird das noch vor der Eröffnung von BER in 2025 passieren? 
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RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von JahJahChildren - 18-03-2015, 17:25

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