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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#1
Naja, ich habe jeden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht schon lange verloren; insofern wundert mich diese neue, nur pervers zu nennende Entscheidung nicht:

Spiegel Online: BVG zu Kuckuckskindern

(und die menschenverachtende Sprache des SPON ist auch nicht überraschend)

Zitat:Dem Verfassungsgerichtsbeschluss zufolge wiegt der Regressanspruch des Scheinvaters aber nicht so schwer wie die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Mutter. Die Rechtsfortbildung des BGH gehe deshalb zu weit. Es sei nun Sache des Gesetzgebers, wie er "das Interesse der Mutter an der Geheimhaltung intimer Daten ihres Geschlechtslebens" mit dem Interesse des Scheinvaters an Rückzahlung des von ihm geleisteten Kindesunterhalts zum Ausgleich bringt, heißt es in dem Beschluss.


Simon II
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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von Simon ii - 18-03-2015, 12:23

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