02-03-2013, 17:17
(02-03-2013, 15:52)Jessy schrieb: Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen.Kontinuität zu den Räumlichkeiten?
Beide haben das zwztl. neun-jährige Kind betreut.
Wenn die KM hier mitliest, dann weiß sie auch, wie man den Vater weg kicken kann. Allerdings: bei einem Kind in diesem Alter könnte das möglicherweise auch ein Rohrkrepierer werden.
Das Kind wird angehört werden und soweit es sich nicht widersprüchlich äußert, mag es auf seinen Willen ankommen.
Andernfalls geht das nicht ohne Gutachten ab. Und das wird der selbstständige Vater bezahlen. Und im Gutachten wird stehen, dass sich das Kind zwztl. gut bei der Mutter eingelebt hat und nun gar nicht mehr so sicher ist, ob es beim Vater besser aufgehoben ist. Dann(!) gilt das Kontinuitätsprinzip!
Wenn der KV das Kind betreuen will und das Kind sich entsprechend äußert, dann sollte er wegen der Ankündigungen der Mutter sofort zum Gericht und das vorläufige ABR beantragen.
Geht er vorher noch zum JA und verplempert dort seine Zeit (das JA kann nämlich nicht verfügen, dass das Kind bis zur Entscheidung über die sorgerechtlichen Angelegenheiten beim Vater zu bleiben hat) schafft die KM vollendete Tatsachen.
Wer -wie diese Mutter- droht, ist nicht kompromissbereit sondern auf Konfrontation aus.
Über das Wichtigste habe ich nichts gelesen: was will das Kind?