02-03-2013, 15:52
Hi zusammen,
weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:
Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.
Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.
Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.
Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?
Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?
KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.
weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:
Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.
Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.
Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.
Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?
Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?
KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.