24-02-2013, 23:25
Ok, wenn deine Ex Auskunft fordert, wirst du sie geben müssen.
Ob dann an sie selbst oder ans JA ist da schon fast egal.
Auch wenn du angestellt bist aber zu wenig verdienst kannst du bedürftig sein.
Hinzu kommt, dass du titulierten und bezahlten Unterhalt von deinem Einkommen abziehen kannst und ab 1.500,- Brutto noch einen Freibetrag von 330,- € hast.
Wie oben geschrieben, hast du gegenüber dem JC einen Bedarf von vielleicht 1.250,-€.
Dein Einkommen abzüglich KU ist aber nur rund 930,-.
Also kannst du vom JC gut 300,- € bekommen.
Und selbst wenn du nur die "korrekten" 200,-€ titulierst, bekämst du noch 250,-.
Ob dann an sie selbst oder ans JA ist da schon fast egal.
Auch wenn du angestellt bist aber zu wenig verdienst kannst du bedürftig sein.
Hinzu kommt, dass du titulierten und bezahlten Unterhalt von deinem Einkommen abziehen kannst und ab 1.500,- Brutto noch einen Freibetrag von 330,- € hast.
Wie oben geschrieben, hast du gegenüber dem JC einen Bedarf von vielleicht 1.250,-€.
Dein Einkommen abzüglich KU ist aber nur rund 930,-.
Also kannst du vom JC gut 300,- € bekommen.
Und selbst wenn du nur die "korrekten" 200,-€ titulierst, bekämst du noch 250,-.