14-01-2013, 14:11
Zum Beispiel hier in der TFAQ unter Downloads.
Wir haben einen Titel mit Befristung und (größtenteils) selbst gewähltem Wortlaut, der besteht aber nur pro forma, weil wir mit der KM gut auskommen, ist also für dich vermutlich leider wenig hilfreich.
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Text:
Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
Nummer der Urkundenrolle: _______________
Vor dem unterzeichnenden Notar _______________________ erschien heute:
Herr Maximus Zahlvater, geboren am xx.xx.19xx in xxxx
wohnhaft in: Zahlstadt
Ausgewiesen durch Personalausweis Nr. _______________
Der Erschienene erklärt auf Befragen des Notars, dass der Notar oder eine mit dem Notar beruflich oder privat verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes nicht tätig war oder ist.
Der Erschienene erklärte:
Ich bin unehelicher Vater des am xx.xx.xxx in xxx geborenen Kindes (Vorname, Nachname), derzeit wohnhaft in: (Stadt), für welches gemeinsame Sorge mit der Kindesmutter, Frau Kindesmutter, geb. xx.xx.19xx, besteht.
1. Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich, ab dem xx.xx.xxxx monatlich (Betrag) € Kindesunterhalt an mein Kind zu Händen der Kindesmutter zu zahlen. Der Betrag erhöht sich mit Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes auf (Betrag) €, sowie mit Vollendung des zwölften Lebensjahres auf (Betrag) €.
2. Die Unterhaltshöhe kann auf formlosen schriftlichen Antrag des Kindes, beziehungsweise dessen bevollmächtigten Vertretern, alle zwölf Monate auf ihre wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden, erstmalig am 01.01.20xx. Eine dahingehend neue Verpflichtungserklärung meinerseits würde dementsprechend diesen Titel ablösen.
3. Im Falle einer nachweislichen, länger als drei Monate andauernden Veränderung meiner Einkommensverhältnisse im Sinne einer Verringerung meines Nettoeinkommens um mindestens 5 %, oder einer Veränderung in der Höhe oder Anzahl meiner übrigen Unterhaltsverpflichtungen, wird dieser Titel mit sofortiger Wirkung ungültig und entsprechend durch eine neue, meinen veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Verpflichtungserklärung meinerseits abgelöst.
4. Für die Feststellung und Bemessung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Vollendung des 18. Lebensjahres und/oder nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung und/oder nach Aufnahme einer weiterführenden (Berufs-) Ausbildung und/oder nach Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes (Rangfolge nach zeitlichem Eintreffen der Ereignisse) wird auf Grundlage der dann geltenden Rechtsvorschriften eine Überprüfung des Unterhaltsanspruchs und dessen Höhe durchgeführt. Liegt ein Unterhaltsanspruch vor, wird eine Neuberechnung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Erfolgt keine berufsqualifizierende Ausbildung und sind keine anderweitigen zwingenden Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch gegeben, so endet dieser Titel spätestens unter Beachtung einer 3-monatigen Orientierungsphase nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung, beziehungsweise mit der Volljährigkeit des Kindes.
5. Tritt einer der Punkte 2., 3. oder 4. in Kraft, ist dieser Titel im Original unverzüglich an den Unterhaltspflichtigen zurückzugeben.
Ich unterwerfe mich wegen der vorgenannten Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen.
Der beurkundende Notar wird angewiesen, dem Kind zu Händen der Kindesmutter eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Fotokopie und mir selbst eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde zu erteilen.
Die vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Wir haben einen Titel mit Befristung und (größtenteils) selbst gewähltem Wortlaut, der besteht aber nur pro forma, weil wir mit der KM gut auskommen, ist also für dich vermutlich leider wenig hilfreich.
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Text:
Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
Nummer der Urkundenrolle: _______________
Vor dem unterzeichnenden Notar _______________________ erschien heute:
Herr Maximus Zahlvater, geboren am xx.xx.19xx in xxxx
wohnhaft in: Zahlstadt
Ausgewiesen durch Personalausweis Nr. _______________
Der Erschienene erklärt auf Befragen des Notars, dass der Notar oder eine mit dem Notar beruflich oder privat verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes nicht tätig war oder ist.
Der Erschienene erklärte:
Ich bin unehelicher Vater des am xx.xx.xxx in xxx geborenen Kindes (Vorname, Nachname), derzeit wohnhaft in: (Stadt), für welches gemeinsame Sorge mit der Kindesmutter, Frau Kindesmutter, geb. xx.xx.19xx, besteht.
1. Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich, ab dem xx.xx.xxxx monatlich (Betrag) € Kindesunterhalt an mein Kind zu Händen der Kindesmutter zu zahlen. Der Betrag erhöht sich mit Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes auf (Betrag) €, sowie mit Vollendung des zwölften Lebensjahres auf (Betrag) €.
2. Die Unterhaltshöhe kann auf formlosen schriftlichen Antrag des Kindes, beziehungsweise dessen bevollmächtigten Vertretern, alle zwölf Monate auf ihre wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden, erstmalig am 01.01.20xx. Eine dahingehend neue Verpflichtungserklärung meinerseits würde dementsprechend diesen Titel ablösen.
3. Im Falle einer nachweislichen, länger als drei Monate andauernden Veränderung meiner Einkommensverhältnisse im Sinne einer Verringerung meines Nettoeinkommens um mindestens 5 %, oder einer Veränderung in der Höhe oder Anzahl meiner übrigen Unterhaltsverpflichtungen, wird dieser Titel mit sofortiger Wirkung ungültig und entsprechend durch eine neue, meinen veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Verpflichtungserklärung meinerseits abgelöst.
4. Für die Feststellung und Bemessung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Vollendung des 18. Lebensjahres und/oder nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung und/oder nach Aufnahme einer weiterführenden (Berufs-) Ausbildung und/oder nach Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes (Rangfolge nach zeitlichem Eintreffen der Ereignisse) wird auf Grundlage der dann geltenden Rechtsvorschriften eine Überprüfung des Unterhaltsanspruchs und dessen Höhe durchgeführt. Liegt ein Unterhaltsanspruch vor, wird eine Neuberechnung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Erfolgt keine berufsqualifizierende Ausbildung und sind keine anderweitigen zwingenden Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch gegeben, so endet dieser Titel spätestens unter Beachtung einer 3-monatigen Orientierungsphase nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung, beziehungsweise mit der Volljährigkeit des Kindes.
5. Tritt einer der Punkte 2., 3. oder 4. in Kraft, ist dieser Titel im Original unverzüglich an den Unterhaltspflichtigen zurückzugeben.
Ich unterwerfe mich wegen der vorgenannten Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen.
Der beurkundende Notar wird angewiesen, dem Kind zu Händen der Kindesmutter eine vollstreckbare Ausfertigung sowie eine beglaubigte Fotokopie und mir selbst eine beglaubigte Fotokopie dieser Urkunde zu erteilen.
Die vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt unterschrieben: