09-01-2013, 22:01
(09-01-2013, 21:54)RobertK schrieb: Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fällt bei Antragstellung nicht an. Das wird dann auf die Folgemonate verteilt.
Unterhaltskosten für den Urlaub??? Meinst Du den Mehrbedarf für den Umgang, der wird in dem Monat bezahlt wenn die Kinder bei dir sind. Anteilmäßiger Regelsatz für die Kids. Deiner EX wird dabei nichts abgezogen übrigens.
Ok, also werden Sonderzahlungen nur in den Monaten berechnet in den sie auf mein Konto gehen.
Und ja, mit den Unterhaltskosten für Urlaub meine ich die Mehrkosten die im Urlaub mit meinen Kindern entstehen, denn es ist schon was anderes ob man sich alleine oder 3 Personen ernährt.
Da stellt sich mir weiterhin die Frage ob ich die Mehrkosten, vorab als Schätzung oder im Nachhinein bewiesen beim JC angeben muss.