(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Eines aber kann ich dir schon vorweg sagen: Mit 1650 Euro sollte es eigentlich möglich sein, den Mindestunterhalt zu decken.NEIN - mit dem Betrag kann man den Mindestunterhalt für 2 Kinder unmöglich decken - und die Umgangskosten schon gleich garnicht. Außer man wohnt umsonst.
(08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: Die erste Bemerkung beim JC, das interessiert uns nicht da sie die Schulden ja selber verursacht haben.Das Jobcenter interessiert sich nicht für eine Lösung, sondern maximale Unterhaltsauspressung zugunsten der Staatskasse. Wenn du selbst nicht besser informiert bist, dort wirst du null,komma,nix Entgegenkommen finden.
(08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: ....wenn ich keine Möglichkeit finde wie ich das JC dazu bringen kann, das die Berechnungen nochmals fair und real durchgeführt werden, ....Vergiß das gründlich. Reden hilft da garnicht, sondern nur Sozialrecht: Eigene Berechnungen und Ansprüche gegenüberstellen.
(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Demnach hast/hattest du einen Gerichtsbeschluss. Was GENAU steht da drin?Die Frage ist enorm wichtig.
Ansosnten: Wenn die aktuellen Schreiben noch nicht älter als 1 Monat sind: Umgehend mit Zweizeiler Widerspruch einlegen:
Ihr Schreiben vom XX
Hiermit wird fristwahrend Widerspruch eingelegt. Ihre Berechnung ist unrichtig. Ausführliche Begründung folgt.
Ort, Datum
Dr. Ückebergs-Hastenichtgesehen
(Widerspruch einlegen ist keinerlei Risiko. Kann kann ihn jederzeit folgenlos zurückziehen)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #