07-01-2013, 17:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-01-2013, 17:57 von Camper1955.)
Nun hat mir die SKM Augsburg, das ist die Stelle, die für die Verteilung von gemeinnütziger Arbeit zuständig ist zurückgemailt, dass ich nicht dort vorstellig werden muss.
Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe.
Das wird sie so auch der Staatsanwaltschaft mitteilen.
In unmittelbarer Wohnungsnähe leiste ich schon genügend gemeinnützige Arbeit durch kostenlose Verbreitung der (Un)Rechtsentscheidungen und meiner Kommentare dazu.
Ob die Staatsanwaltschaft das aber so auch anerkennen wird, wage ich zu bezweifeln.
Die SKM sucht eine gemeinnützige Arbeit für mich in unmittelbarer Wohnungsnähe.
Das wird sie so auch der Staatsanwaltschaft mitteilen.
In unmittelbarer Wohnungsnähe leiste ich schon genügend gemeinnützige Arbeit durch kostenlose Verbreitung der (Un)Rechtsentscheidungen und meiner Kommentare dazu.
Ob die Staatsanwaltschaft das aber so auch anerkennen wird, wage ich zu bezweifeln.

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.