23-12-2012, 17:28
(23-12-2012, 17:17)Ibykus schrieb: kann man alles nachlesen in den Bundestagsprotokollen und in den -berichten.
Da ich den Dingen jenseits von Schlagworten gerne auf den Grund gehe, habe ich das 2008 getan und viel Zeit investiert, den Mist zu lesen - die Dokumente incl. Stellungnahmen liegen noch auf meiner Festplatte, mehrere hundert Seiten, es ging ja auch um die FGG-Reform. Das Ergebnis war, dass tatsächlich nur Behauptungen die Grundlage bildeten und keine Studien. Das zieht sich im Übrigen durch fast alle "Reformen". Auch zur Unterhaltsverlängerungsreform jetzt ist nichts zu finden, das einem Nachweis entspricht. Vier Jahre hätten doch wohl ausgereicht?! Und wenn die Sache so klar ist wie der Rechtsausschuss er darstellt, dann wäre es doch auch kein Problem gewesen, das nachzuweisen? Verarmung geschiedener Frauen nach langjährigen Ehen durch das Recht, wo sind sie denn?
(23-12-2012, 17:17)Ibykus schrieb: Wenn Du diese bereit bist, zu bezahlen, wenn die Mutter Deiner Kinder dich zu "entsorgen" beabsichtigt: bitte sehr! Gib noch ein Trinkgeld oben drauf!
Da muss ich wenigstens nicht auch noch den wesentlich teureren Anwalt bezahlen.