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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#4
Wenn es ein Vergleich war (steht in den FAQ nicht, man sollte NIE einem Vergleich zustimmen?), dann ist der Zug wohl abgefahren.
Abänderungsklage wäre sicher möglich, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Gericht seine Meinung ändert weil das JA anders rechnet.
Andererseits sind 700 € ein Batzen Geld, und im Vergleich zu den Kosten einer Klage wohl relativ gering.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von Jessy - 27-11-2012, 16:51
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

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