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Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen
#71
(19-11-2012, 18:21)beppo schrieb: Genau dieser Satz begründet die Gesetzeswidrigkeit der Düsseldorfer Tabelle.
Wie kann sie gesetzeswidrig sein, wenn sie nur eine Richtlinie darstellt?
Aber auch so wie der BGB 1610 Satz 1 da hingeworfen ist, finde ich den Begriff "Lebensstellung" genauso undefiniert wie den Begriff "Kindeswohl".

Die einen Gleichen waren schon immer gleicher. Smile
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RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von blue - 19-11-2012, 22:12

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