30-10-2012, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-10-2012, 13:45 von AlterSchwede.)
(29-10-2012, 15:35)gleichgesinnter schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.
Ich glaube auch, der Monsieur hat bestimmt schon mehr getan als nur die Zechen zu prellen - oder er hat einen verdammten schlechten RA. Schade eigentlich gehört er zu den Guten.
Ein Vater wird in der Regel NICHT (oder nicht nur) wegen 170er mit EU-Haftbefehl gesucht. Hier der Straftatenkatalog
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
illegaler Drogenhandel
illegaler Waffenhandel
Geldwäsche
Geldfälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität
Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt
Mord
schwere Körperverletzung
illegaler Organ- und Gewebehandel
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub
illegaler Handel mit Kulturgütern
Betrugsdelikte
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktpiraterie und Nachahmung
Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten
Fälschung von Zahlungsmitteln
illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern
illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
Kraftfahrzeugkriminalität
Vergewaltigung
Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- und Schiffsentführung
http://www.juraforum.de/lexikon/europaei...haftbefehl
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++