14-10-2012, 17:06
(14-10-2012, 12:38)p schrieb:Eine Bank braucht dafür kein Gesetz. Sie hat die Daten. Sie kann daraus Information holen. Sie wäre blöd, wenn sie das nicht täte.(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Das Geldwäschegesetz wird doch nur als Aufhänger verwendet.
Bei den Banken laufen inzwischen automatisch Suchprogramme die insbesondere nach folgenden Kriterien programmiert sind:
Indikatoren für Geldwäsche sind:
Auf welcher Grundlage? Welches Gesetz zwingt Banken, von sich aus was an wen zu melden, im Falle von MLC bei Auslandüberweisungen? Vermutungen haben vielleicht Unterhaltswert, konkrete Fakten würden den Fragesteller weiterbringen.
Die Bank kann die Information für zwei Zwecke nutzen. Zum einen kann sie dadurch Verdächtige erkennen, bevor es die Behörden tun, und dann möglicherweise handeln, bevor sie in Schwierigkeiten kommt. Zum anderen kann sie damit uninteressante kleine Fische an die Behörden melden, was die Behörden dazu veranlasst, bei dieser Bank nicht so genau hinzusehen.
Ich habe selber als Datenkrake gearbeitet, und weiß, wie mit den Vorschriften zur Erhebung und Löschung von Daten umgegangen wird. Datenschützer sind entweder naiv oder dreist. Was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Inzwischen gibt es so viele Datenschutzrichtlinien, dass man oft, um eine einzuhalten, eine andere brechen muss. Wenn ein Jurist einen Stein sucht, kann er einen finden. Das ist die ganz gewöhnliche Entwicklung eines Rechtsstaats.