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Kindesunterhalt Haushälfte Teilungsversteigerung Angebot der KM
#8
(31-08-2012, 08:23)Austriake schrieb: Bekanntlich dürfen nach deutschem Recht nicht zwei Parteien Verträge zu Lasten Dritter schliessen.
Ich habe mal gelernt, dass man, wenn jemand "bekanntlich" oder so etwas sagt, genauer hinschauen soll. Welcher Vertrag ist eigentlich nicht zu Lasten Dritter?

Es kommt am Ende nur darauf an, ob ein Richter behauptet, dass der Vertrag zu Lasten des Kindes sei.
Vielleicht sieht er es wie p, dann hast du Glück. Vielleicht aber auch nicht, dann hast du Pech.

Was ist, wenn die Frau sich nicht an den Vertrag hält? Wer sorgt dann für das Kind ... und für die Frau?
Wird die Frau in diesem Rechtsstaat so für voll genommen, dass man sie auf den Vertrag festnageln kann? Wenn nicht, also wenn Nappo dadurch seine Verpflichtung nicht los wird, dann sollte Nappo die alleinige Sorgepflicht haben.
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RE: Wichtige Frage zum Erlaß von Kindesunterhalt / Angebot der KM - von Das Nerdliche Orakel - 31-08-2012, 11:12
Hausvermögen. Was würdet Ihr machen? - von Nappo - 28-10-2013, 13:47

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