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Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
#6
Dann sollte, wenn TU/BU geklärt ist, eine Scheidung möglich sein, falls sonst nicht noch etwas anderes innerhalb des Scheidungsverbundes beantragt wurde. Deine RAtte soll mal freundlich anfragen, wann Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht.
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RE: Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ? - von blue - 22-08-2012, 16:07

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