11-08-2012, 21:17
Jo,
soweit ist es in deutschland schon gekommen das ein Pflichtiger nicht mehr studieren darf. Sagt mal, gehts noch?
Auf was will den ein Richter sowas begründen? Das Urteil hätte ich gern mal gesehen.
Wenn er natürlich das dritte mal ein verschiedenes Studium anfängt, dann ist es klar, bis 40 kann man nicht studieren auf Teufel komm raus.
Wenn es aber das ERSTE Studium ist und er dies zügig durchzieht, dann ist das "(ver)fiktive Einkommen" auf keinen fall hinnehmbar.
gleichgesinnter
soweit ist es in deutschland schon gekommen das ein Pflichtiger nicht mehr studieren darf. Sagt mal, gehts noch?
Auf was will den ein Richter sowas begründen? Das Urteil hätte ich gern mal gesehen.
Wenn er natürlich das dritte mal ein verschiedenes Studium anfängt, dann ist es klar, bis 40 kann man nicht studieren auf Teufel komm raus.
Wenn es aber das ERSTE Studium ist und er dies zügig durchzieht, dann ist das "(ver)fiktive Einkommen" auf keinen fall hinnehmbar.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum