07-08-2012, 10:19
@skipper
umgangskinder zählen sozialrechtlich nicht als ganze person.
In diesem fall wird es davon abhängen, wie hoch die sonderbedarfe sind.
Aber das sind eben die fehlenden informationen.
umgangskinder zählen sozialrechtlich nicht als ganze person.
In diesem fall wird es davon abhängen, wie hoch die sonderbedarfe sind.
Aber das sind eben die fehlenden informationen.