Hallo Pennfred
Willkommen im Forum. Da kannst Du froh sein, dass Du keine Kinder mit der Dame hast.
Nur wegen Ehegattenunterhalt nach Asien zu gehen halte ich für völlig übertrieben. Du kannst auch in Europa absolut sicher leben, wenn Du Deinen Aufenthalts- und Arbeitsort spurlos wechselst.
Ohne Kinder von Dir wird Deine Ex von den Behörden keine Unterstützung erhalten. Sie darf alle Aufenthaltsermittlungen und Pfändungsversuche aus eigener Tasche bezahlen, was ihren Jagdtrieb rasch dämpfen wird.
Wenn Du nicht wieder heiraten willst, dann ist das doch eigentlich egal. Lass Deine Ex machen, was sie möchte. Sobald kein Geld mehr an sie fliesst, dann wird sie schon einen Weg finden, geschieden zu werden, um für den nächsten Zahlesel frei zu sein.
Nein.
Edit: Gerade gefunden: Die Ausgleichszahlung (Prestation compensatoire)
"Das interne französische Recht qualifiziert die Ausgleichszahlung infolge Scheidung nach Art. 270 ff Code civil ausdrücklich nicht unterhaltsrechtlich, da mit der Ehe grundsätzlich die gegenseitige Pflicht zum Unterhalt endet."
http://www.angot-avocat.eu/Publications/...hlung.html
Damit wäre es keine Unterhaltspflicht, sondern ein normales Schuldverhältnis.
Willkommen im Forum. Da kannst Du froh sein, dass Du keine Kinder mit der Dame hast.
(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: Meine Fragen:
1. Hat jemand Erfahrung was das Eintreiben von Unterhaltsschulden (nur Ehegattenunterhalt, kein Kindsunterhalt da keine Kinder) in Asien anbelangt?
Nur wegen Ehegattenunterhalt nach Asien zu gehen halte ich für völlig übertrieben. Du kannst auch in Europa absolut sicher leben, wenn Du Deinen Aufenthalts- und Arbeitsort spurlos wechselst.
Ohne Kinder von Dir wird Deine Ex von den Behörden keine Unterstützung erhalten. Sie darf alle Aufenthaltsermittlungen und Pfändungsversuche aus eigener Tasche bezahlen, was ihren Jagdtrieb rasch dämpfen wird.
(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: 2. Wie sieht es mit einer Scheidungsurkunde aus. Die Scheidung ist durch mich beantragt und eingereicht und die Richterin hat das endgültige Scheitern der Ehe festgestellt. Wenn ich jetzt verschwinde, werde ich dann wenigstens geschieden?
Wenn Du nicht wieder heiraten willst, dann ist das doch eigentlich egal. Lass Deine Ex machen, was sie möchte. Sobald kein Geld mehr an sie fliesst, dann wird sie schon einen Weg finden, geschieden zu werden, um für den nächsten Zahlesel frei zu sein.
(17-06-2012, 10:53)Pennfred schrieb: 3. Reisepass. Meiner ist neu und ich gehe davon aus, dass nach 10 Jahren keine Verlängerung gewährt würde, dies wäre aber schlecht, da ich viel reise. Kann ein französischer Unterhaltstitel (es geht ja um die prestation compensatoire) in Deutschland zur Passversagung führen?
Nein.
Edit: Gerade gefunden: Die Ausgleichszahlung (Prestation compensatoire)
"Das interne französische Recht qualifiziert die Ausgleichszahlung infolge Scheidung nach Art. 270 ff Code civil ausdrücklich nicht unterhaltsrechtlich, da mit der Ehe grundsätzlich die gegenseitige Pflicht zum Unterhalt endet."
http://www.angot-avocat.eu/Publications/...hlung.html
Damit wäre es keine Unterhaltspflicht, sondern ein normales Schuldverhältnis.