Nein, du läßt dich komplett übern Tisch ziehen, weil du Selbstbehalt(den so es nicht gibt) und Sozialrecht verwechselst. Würdest du Unterhalt zahlen, hättest du auch dasselbe.
Bedarf:
500.- Wohnung
374.- Regelsatz
ca XX (8,36 x Tage an denen Kind pro Monat bei dir ist) www.umgangskosten.de
ca. XX Fahrtkosten Umgang
------
= ca. 915.-
Einkommen
xxx Brutto
500.- netto
- 272.- gezahlter lfd. Kindesunterhalt (§11b Ab 1 Nr 7)
- ca 200.- Freibetrag (Freibetrag nach §11b Ab 3)
--------
= 28.- anrechenbares Einkommen
Also müßte dir das Jobcenter ca. 887.- Euro überweisen (Bedarf 915 - anrechenbare 28 = 887 Euro)
Alles was nicht in diese Richtung geht, ist Beschiss.
Bedarf:
500.- Wohnung
374.- Regelsatz
ca XX (8,36 x Tage an denen Kind pro Monat bei dir ist) www.umgangskosten.de
ca. XX Fahrtkosten Umgang
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= ca. 915.-
Einkommen
xxx Brutto
500.- netto
- 272.- gezahlter lfd. Kindesunterhalt (§11b Ab 1 Nr 7)
- ca 200.- Freibetrag (Freibetrag nach §11b Ab 3)
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= 28.- anrechenbares Einkommen
Also müßte dir das Jobcenter ca. 887.- Euro überweisen (Bedarf 915 - anrechenbare 28 = 887 Euro)
Alles was nicht in diese Richtung geht, ist Beschiss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #