31-05-2012, 14:38
Hallo Forengemeinde,
als erstes begrüße ich Camper1955 der mich vermutlich als einziger User persönlich kennt.
Lange Geschichte kurz gemacht.
UVG für 8jährige Tochter (kein Titel, GSR, und seit 2008 regelmäßigen Umgang durch gerichtlich zugeteilter Umgangspflegerin) ist 2012 ausgelaufen. Der Vorschuss, über den ich sprechen möchte ist vom März 2010 bis Feb. 2012, also ca. 4200€ von denen ich ca. 2300€ bezahlte und es verbleiben ca 1900€ Schulden. Den vorherigen Zeitraum habe ich durch Firmengründung selbst verschuldet und ist bei der UVK zur Zahlung abgesichert ( ich glaube man nennt es auch (Zahlungs)Titel).
Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt, nur 2009 wurde ich aufgrund eines sehr ungerechten Gerichtsurteils hilfsbedürftig nach SGBII und Selbstständiger Aufstocker, und will diese Unterhaltsschulden nicht anerkennen.
Allerdings habe ich 2010 einen Ratenrückzahlung (20€) vereinbart und habe auch zusätzlich 12 Mon. 180€ zurückbezahlt.
SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Noch nebenbei, versuche einen KU-Titel in Höhe von 70% bei Beistandschaft zu erwirken den ich dann vermutlich nicht mit JC abrechne.
Danke im Vorraus für euere Hilfe.
als erstes begrüße ich Camper1955 der mich vermutlich als einziger User persönlich kennt.
Lange Geschichte kurz gemacht.
UVG für 8jährige Tochter (kein Titel, GSR, und seit 2008 regelmäßigen Umgang durch gerichtlich zugeteilter Umgangspflegerin) ist 2012 ausgelaufen. Der Vorschuss, über den ich sprechen möchte ist vom März 2010 bis Feb. 2012, also ca. 4200€ von denen ich ca. 2300€ bezahlte und es verbleiben ca 1900€ Schulden. Den vorherigen Zeitraum habe ich durch Firmengründung selbst verschuldet und ist bei der UVK zur Zahlung abgesichert ( ich glaube man nennt es auch (Zahlungs)Titel).
Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt, nur 2009 wurde ich aufgrund eines sehr ungerechten Gerichtsurteils hilfsbedürftig nach SGBII und Selbstständiger Aufstocker, und will diese Unterhaltsschulden nicht anerkennen.
Allerdings habe ich 2010 einen Ratenrückzahlung (20€) vereinbart und habe auch zusätzlich 12 Mon. 180€ zurückbezahlt.
SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Noch nebenbei, versuche einen KU-Titel in Höhe von 70% bei Beistandschaft zu erwirken den ich dann vermutlich nicht mit JC abrechne.
Danke im Vorraus für euere Hilfe.