01-06-2012, 14:04
Nein Jessy, auch aus Pogo´s Sicht muss es heißen:
Wer den laufenden Unterhalt nicht zahlen kann (oder trotzdem SGBII-Leistungen beziehen muss), der kann keinen Cent Schulden bezahlen.
Nach allg. Schuldrecht dürfen Gläubiger die Zahlungen jeweils auf die älteste Schuld anrechnen. Das ist aber nachteilig für den Schuldner und im Falle des Unterhalts dann für Pogo erst recht: Denn den laufenden Unterhalt kann er nach §11b SGBII geltend machen, indem es vom Erwerbseinkommen abgezogen wird und damit "neutralisieren" - die alten Schulden so einfach nicht.
Deshalb:
Altschulden bezahlen, mit neuen Krediten (womöglich mit Hilfe von Freunden+Familie) ist dumm.
Wer den laufenden Unterhalt nicht zahlen kann (oder trotzdem SGBII-Leistungen beziehen muss), der kann keinen Cent Schulden bezahlen.
Nach allg. Schuldrecht dürfen Gläubiger die Zahlungen jeweils auf die älteste Schuld anrechnen. Das ist aber nachteilig für den Schuldner und im Falle des Unterhalts dann für Pogo erst recht: Denn den laufenden Unterhalt kann er nach §11b SGBII geltend machen, indem es vom Erwerbseinkommen abgezogen wird und damit "neutralisieren" - die alten Schulden so einfach nicht.
Deshalb:
Altschulden bezahlen, mit neuen Krediten (womöglich mit Hilfe von Freunden+Familie) ist dumm.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #