01-06-2012, 10:25
(01-06-2012, 09:54)p schrieb:Ich glaube eher dass das Landesamt für Finanzen sich bereichert. Das Jugendamt braucht doch nichts machen solange der Unterhaltsvorschuss an das Kind bezahlt wird.Zitat:Wenn das wirklich so war, hat sich das Jugendamt illegal bereichert.
Das Landesamt für Finanzen will nun den Vorschuss zurück obwohl ich bewiesenermasen nicht leistungsfähig (ab 2009) bin.
p hat geschrieben:
Zitat:Laufender Unterhalt geht immer vor RückzahlungenHeist das, dass meine Zahlungen an die Vorschusskasse direkt für den Unterhalt verwendet werden sollte? Also Unterhaltsvorschuss 180€ + meine Zahlung = Unterhaltszahlung an das Kind?
p hat geschrieben:
Zitat:Der Unterschied mag auf den ersten Blick klein aussehen, kann aber bedeutsam werden.Es geht um Rückzahlung von ca. 4200€ Unterhaltsschulen und das ist nicht wenig.
Für das Kind änder sich hieran nichts mehr, ist eh überversorgt.
Wenn ich das Recht habe durch bewiesene Zahlungsunfähigkeit diese Unterhaltsschulden den Freistaat Bayern zu überlassen, so mach ich das. Die Rechtssprecher des Freistaat Bayern sind auch schuld an meinem finanziellen Desaster von 2009!
