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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#11
In eigener Sache ist mir dieses Urteil eine große Hilfe.
Es ist ein hilfreiches Instrument zur Bewertung über die Höhe und zeitliche Befristung zum nachehelichen Unterhalt.

Allgemein bestätigt das Urteil den Trend zur wiederholten Aushebelung der Eigenverantwortung (gemäß §1569 BGB, die ja mit der Unterhaltsrechtsreform in 2008 angeblich gestärkt werden sollte) sowie der Ausweitung von unbefristeten Unterhaltsansprüchen, auch crossover.

Die Ehe hielt auf dem Papier 15 Jahre, bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Die sog. nacheheliche Solidarität besteht demnach auch heute noch. Auch zum BU gab´s nicht viel Neues, denn in einem anderen Fall war es ja so, dass das jüngste Kind zwar nach der Schule fremdbetreut wurde, aber für ein älteres, das die fortführende Schule besucht, diese Möglichkeit nicht bestand und auch hiermit der Anspruch auf BU bestätigt wurde. Mit 12-18 braucht es halt der Hausaufgabenbetreuung, insbesondere, wenn sich der Mutter, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, hier eine günstige Gelegenheit bietet fleißig mitzulernen. Rolleyes

Was die Fahrten zu den Freizeit- und Vereinsaktivitäten auf dem platten Land betrifft:
Ab 15 Jahren Mofa-Führerschein, ab 16 Jahren Kleinkrafträder. Deren Finanzierung ist aber wohl zu kostengünstig für einen Unterhaltspflichtigen?

@blue: Für den BU (§1570 BGB) wurde bereits die mögliche Befristung nach §1578b BGB längst aufgegeben. Es waren die übrigen §§ die in Höhe begrenzt und zeitlich befristet werden konnten (nicht mussten) und nur nach Ehen greifen.

Alles in Allem ist festzustellen, dass, je mehr im Netz der Unterhaltsmaximierung gezappelt wird, je enger es sich zusammenzieht.
Von daher plädiere ich dafür heute möglichst entgegenkommend zu verhandeln und das eigene Wissen in die Zukunft zu investieren. Schickt die Söhne zum Kondomautomaten und die Töchter in die Berufsausbildung und erklärt beiden, wer sich in der Familienplanung auch zukünftig nach "unten" orientiert hat bereits ab der ersten Zellteilung viel zu verlieren.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von Bluter - 27-05-2012, 07:46

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