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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#56
(25-05-2012, 08:03)Petrus schrieb: 'Abhauen' ist mit Sicherheit keine Lösung. Aber es kann den staatlichen Repressionsapparat ausser Kraft zu setzen.

Ich bin der Auffassung, dass ich den staatlichen Repressionsapparat nur außer Kraft setzen kann, wenn eine verfassungsgemäße Entscheidung zu meinen Gunsten gefällt wird.

Wenn diese Entscheidung zu meinen Gunsten ausfällt, dann betrifft es vermutlich auch viele andere, die in der selben Situation sind.

Abhauen nenne ich Feigheit vor dem Feind. Wobei ich als Feind die Gerichtsbarkeit, in Strafverfahren zusätzlich noch die Staatsanwaltschaft ansehe, nicht die Kindesmutter oder die Kinder.

Klar ist es manchmal schwer ruhig zu bleiben. Gerade dann, wenn man die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liest, die genau so klingt, als würde sie die Kindesmutter verfassen, nicht mal in Juristendeutsch.

Dieser Satz

Zitat:Wer Kinder in die Welt setzt, hat auch dafür aufzukommen. Über diese grundsätzliche Selbstverständlichkeit kann man nicht irren.

sagt schon alles über die Befindlichkeit der Oberstaatsanwältin. Den § 1603 Abs. 1 BGB scheint sie offenbar gar nicht zu kennen.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 26-05-2012, 10:03

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