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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#41
(21-05-2012, 15:50)Camper1955 schrieb: Wenn mir also nun 2.300 € für mich alleine zum "verprassen" habe, dann steige ich finanziell nach oben, nicht nach unten.

Wieso ist der Gehaltsfall von 4.000 auf 2.300 Steine eine Steigerung nach oben? Unfug! Ehefrau und Kind kosten keine 1.700 €, wenn sie in der Wohnung vom Familienoberhaupt wohnen.

Wenn das Deine Meditationsgrundlage ist, würde ich als Mann sagen: Interessante Berechnung, aber leider fehlt die Logik. Harte Worte, aber eben die Wahrheit.
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Leutnant Dino - 21-05-2012, 16:18

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