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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#27
Auswandern heisst ja nicht gleich jemanden zu schädigen. Für mich war es einfach wichtig, dass ich mich mit diesem Familienrechtsmüll nicht mehr beschäftigen muss. Unterhaltsprellen war bei mir nicht der Auswanderungsgrund. Das Gericht hat mich aufgefordert meine 110 m² große Wohnung zu kündigen und mein Motorrad und Zweitauto konnte ich mir nicht mehr leisten usw. Wir reden von der völligen Auflösung meiner Lebensqualität. Dazu die ständigen Erpressungen. Ich wurde in die Ecke gedrängt und alle glaubten, dass ich reif für die Ernte sei. Tja, das ist ja wohl dumm gelaufen.

Heute bin ich mental ziemlich fest und es gibt keine Schocker mehr. Ich spiele deren Spiel gut mit und ich bin ein Netter. Bei mir haben die Beamten viel Arbeit, aber zur Zeit fehlt denen irgendwie die Lust. Österreich ist wirklich schön ...
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Leutnant Dino - 20-05-2012, 15:58

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