15-05-2012, 12:52
Hallo Joggel,
spiel das Spiel doch einfach mit. Schreib auch kleine Zettelchen: "x kann das Gedicht, bitte am Abend noch einmal abfragen. Außerdem hat sich x zum Abendessen Milchreis gewünscht."
Da musst du mit deinem Kind "arbeiten". Du sagst in solchen Situationen: "Ich bin dein Papa. Selbstverständlich geht mich das etwas an."
@Ibykus
Was soll er denn jetzt vor Gericht? Er hat doch schon die Standardregelung, die ja wohl zu funktionieren scheint. Wenn Joggel jetzt ein Umgangsverfahren anschiebt kann er nichts gewinnen und alles verlieren.
Es scheint ja ein außergerichtlicher Vergleich zu bestehen. Ich bin kein Jurist aber ich glaube, den kann man ohne großes und aggressives sowie teures Plem Plem vom Gericht billigen lassen und mit §89 versehen lassen.
Das, was joggel wirklich auf den Sack geht (Lebensgefährte, Kommunikation), lässt sich auch durch einen Gerichtsbeschluss nicht ändern.
@joggel
Ich bleibe dabei. Solange der Umgang funktioniert hälst du dich weitesgehend geschlossen und siehst zu, dass der Umgang so lange wie möglich praktiziert wird. Das erhöht die normative Kraft des Faktischen, falls es doch noch einmal vor Gericht gehen sollte.
spiel das Spiel doch einfach mit. Schreib auch kleine Zettelchen: "x kann das Gedicht, bitte am Abend noch einmal abfragen. Außerdem hat sich x zum Abendessen Milchreis gewünscht."

Zitat:"Papa ich darf dir nichts sagen der LG und die Mama haben gesagt das geht dich nichts an", dann denkt man doch, was geht den hier ab muss man sich das gefallen lassen....
Da musst du mit deinem Kind "arbeiten". Du sagst in solchen Situationen: "Ich bin dein Papa. Selbstverständlich geht mich das etwas an."
Zitat:Dein Rechtsanwalt soll stattdessen schleunigst einen Umgangsrechtsantrag bei Gericht stellen.
@Ibykus
Was soll er denn jetzt vor Gericht? Er hat doch schon die Standardregelung, die ja wohl zu funktionieren scheint. Wenn Joggel jetzt ein Umgangsverfahren anschiebt kann er nichts gewinnen und alles verlieren.
Es scheint ja ein außergerichtlicher Vergleich zu bestehen. Ich bin kein Jurist aber ich glaube, den kann man ohne großes und aggressives sowie teures Plem Plem vom Gericht billigen lassen und mit §89 versehen lassen.
Das, was joggel wirklich auf den Sack geht (Lebensgefährte, Kommunikation), lässt sich auch durch einen Gerichtsbeschluss nicht ändern.
@joggel
Ich bleibe dabei. Solange der Umgang funktioniert hälst du dich weitesgehend geschlossen und siehst zu, dass der Umgang so lange wie möglich praktiziert wird. Das erhöht die normative Kraft des Faktischen, falls es doch noch einmal vor Gericht gehen sollte.