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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#53
Ob sie Verfahrenskostenhilfe bekommt, ist längst nicht klar. Vielleicht hat sie Geld auf dem Konto, dann gibts keine, egal wie gut die Erfolgsaussichten sind. Sie muss also erstmal Geld auf den Tisch legen. Bei Kindesunterhalt ist das ganz anders, da reicht ein Besuch im Jugendamt und Einrichtung einer Beistandschaft, alles kostenlos.

Die Abkommen gelten zwar für jeden Unterhalt, aber auch da ist nur für Kindesunterhalt die konsequente Durchsetzung einfach. Andere Unterhaltsarten verstossen eventuell gegen den ordre public, haben schwächere Positionen im ausländischen Vollstreckungsrecht, werden im Zwischenverfahren kritischer gesehen oder sonst was.

Auch die Berechnung in Deutschland ist anders mit Folgen aufs Ausland. Bei Betreuungsunterhalt ist es z.B. höherschwelliger, fiktive Einkünfte anzunehmen. Der Selbstbehalt liegt anders, es sind mehr Abzüge zulässig. Vergiss nicht, dass auch bei einem Versäumnisurteil eine schlüssige Begründung geschrieben werden muss, damit in der Schweiz vollstreckt werden kann. Es wird nicht gleich vollstreckt, sondern nochmal geprüft.

Kurz und gut, die Hürden sind eindeutig höher als bei Kindesunterhalt, ob sie hoch genug sind um ihn davor zu retten weiss ich aber nicht.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von p__ - 11-05-2012, 10:28

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