11-05-2012, 06:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2012, 06:32 von ~user gelöscht~.)
Tja, wieder eine Ernüchterung. Schaut aus, als ob ich auch hier den kürzeren ziehe.
http://www.beobachter.ch/familie/kinder/...nd-zahlen/
http://www.beobachter.ch/familie/kinder/...nd-zahlen/
Zitat:Nicht nur fürs Kind zahlen?
Text:Alexandra Gavriilidis
Ausgabe:22/05Frage: Meine Freundin in Deutschland hat unser gemeinsames Kind geboren. Sie ist seit längerem krank. Die deutschen Behörden verlangen nun, dass ich auch für die Mutter des Kindes Alimente bezahle. Ist das legitim?
Ja, Sie müssen der Mutter Ihres Kindes unter Umständen während mehr als drei Jahren Alimente für ihren persönlichen Lebensbedarf zahlen. Denn auf Ihren Fall ist aufgrund eines internationalen Abkommens deutsches Recht anwendbar.
Das deutsche Recht kennt im Gegensatz zum schweizerischen Zivilrecht einen ungleich längeren Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter. Wenn das Kind aufgrund besonderer Umstände auf Betreuung und Pflege durch die Mutter angewiesen ist und es unzumutbar wäre, wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nachgehen müsste, kann der Vater sogar länger als drei Jahre zur Kasse gebeten werden.
In der Schweiz hingegen haben unverheiratete Mütter nur während vier Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf persönliche Alimente. Das gilt selbst in Härtefällen.