10-05-2012, 22:25
(10-05-2012, 20:21)~user gelöscht~ schrieb: Weglaufen ist keine Option, da ich die Verantwortung für meine bei mir lebende Tochter übernommen habe. Bevor diese nicht mit der Schule fertig ist bleibe ich definitiv in der Schweiz.
...
... Das wird noch lustig wenn die mit der DD Tabelle kommen. Ich bin mir auch noch nicht schlüssig, ob ich der KM Unterhalt schulde oder nicht. Ich glaube in der Schweiz bekommt die unverheiratet KM nicht´s, bin mir aber nicht sicher. ...
...Der Witz ist, dass ich schon seit Jahren mit mir kämpfe ob ich mich operieren lassen soll, damit sowas nicht passieren kann, hatte aber immer Angst davor und auch davor, dass ich vielleicht doch nochmal Vater werden will mit der richtigen Frau.........
Ich rechne es Dir wirklich hoch an, dass Du Deine Tochter aus der Ehe bei Dir aufgenommen hast, und für diese Verantwortung übernimmst. Hast in Deinem vorherigen Thread ja auch damit begründet, für Dein uneheliches Kind keinen Unterhalt zahlen zu wollen, weil Du für Deine zwei ehelichen Kinder schon so viel Alimente gezahlt hast. Dies ist aber leider eine falsche Hoffnung Deinerseits, mit dieser Begründung um die Unterhaltszahlungen drum herum zu kommen. Nach dem BGB sind alle Kinder gleichrangig anzusehen. Egal, ob ehelich oder unehelich...
Heisst: Du wirst für Dein uneheliches Kind zahlen müssen. Das Du für Deine ehelichen Kinder immer brav und pünktlich gezahlt hast, und nun eins davon in Deinen Haushalt aufgenommen hast, beschert Dir leider keine Bonuspunkte vor dem Richter. Spreche da aus eigener Erfahrung.
Logo wirst Du für Deine Ex-Freundin auch noch wg. BU belangt werden. Deine Ex-Freundin ist Deutsche, sie lebt in Deutschland, Du bist Deutscher. Es ist deutsches Recht anzuwenden! Wieso willst Du das nicht verstehen?
Ob in der Schweiz die unverheiratete KM keinen BU erhält, interessiert von der Justiz und den Behörden: NIEMANDEN!
Deine Ex-Freundin ist nach Deiner Aussage weder Schweizerin noch lebt sie in der Schweiz...
Wieso sollte also Schweizer Recht gelten?
Sorry, verstehe mich nicht falsch. Ich meine es wirklich, wirklich nur gut mit Dir. Ich verstehe absolut nicht, wieso Du immer und immer wieder mit dem Schweizer Recht ankommst.
Du hast doch nun schon genügend Links erhalten, in denen Dir bestätigt wird, dass Deutsches Recht anzuwenden ist.
Ob es die richtige Frau oder der richtige Mann ist, stellt sich in den meisten Fällen leider erst nach einer Trennung heraus...
Dann zeigen viele erst den wahren Charakter.

Da weglaufen für Dich keine Option ist, wirst Du Dich darauf einstellen müssen, demnächst kräftig KU und wahrscheinlich auch BU zahlen zu müssen (BU natürlich nur, wenn nach Zahlung des KU noch genügend Geld für den BU vorhanden ist.)
Und wenn Du nicht freiwillig zahlst, werden die Mühlen der Justiz anfangen, in Richtung Pfändung zu mahlen... Dies wird wahrscheinlich schneller vonstatten gehen, wie Du denkst, bzw. wie Dir lieb ist.
Sorry, dass wir Dir keine andere Mitteilung oder Hoffnung machen können. Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass Du doch garantiert ehrliche Antworten haben möchtest, oder?
Und nicht, dass Du mich falsch verstehst, oder denkst, ich will Dir böse, oder Dich mit Spott überziehen: Ich kann Dich absolut verstehen, dass Du Dich über den Tisch gezogen und vollkommen verar.... fühlst. Ist leider auch die Wahrheit. Deine Ex hat Dich nach allen Regeln der Kunst veräppelt und als sie am Ziel Ihrer Träume war, hat sie Dich wie ne heiße Kartoffel fallen lassen.
Auch die Einstellung der Ex ist indiskutabel. Bei dem Satz: "Das Kind und alles drum herum geht Dich jetzt sowieso nichts mehr an...
Du wirst das Kind sowieso nie zu sehen bekommen...",

Aber leider lässt die Deutsche Justiz da keinen Spielraum. Solche Äußerungen mit entsprechenden Taten der KM werden leider nicht mit Unterhaltsentzug bestraft.
Leider sieht weder die Deutsche noch die Schweizer Gesetzgebung so etwas vor.
LG, Familienmensch.
