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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#32
Nu isser weg - aber trotzdem:

(08-05-2012, 13:57)~user gelöscht~ schrieb: ...
P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.
Damit ist es jetzt wohl vorbei Confused

Wenn die Mami sich ein schönes Leben machen will und Du (sofern Du das liest) in der Schweiz verbleibst, zieht sie auch in die Schweiz - die freuen sich. Dann wird kurzer Prozess gemacht - im wörtlichsten Sinne des Wortes:

1. Vaterschaft ist bereits festgestellt
2. neue Festlegung des Unterhalts durch ein Feministengericht in der Schweiz - heisst soviel, wie neue Feststellung des Unterhalts für das Kind (1000 bis 2000 CHF) und den Betreuungsunterhalt für die Mama, so dass sie insgesamt minimum auf ihren "erweiterten Notbedarf" kommt - das sind bei mir 4500.- CHF pro Monat.

Tatsächlich fällt der Unterhalt häufig höher aus, weil der Vater nur in Trennung mit der Mami lebt (Trennungsunterhalt) oder besondere Aufwendungen hinzukommen - bei mir 5'500.- CHF von anfänglich knapp 7 kCHF. Der Unterhalt wird immer so bemessen, dass Du es gerade noch bezahlen kannst und sich die Mutti dabei so wohl fühlt, dass das Kind nicht unter Mamis schlechter Laune leiden muss - ein wahrhaft göttliches Kriterium.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von Petrus - 09-05-2012, 08:08

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