08-05-2012, 11:38
Wo ist da ein Ansatzpunkt? Glaubst du, die Rechtsvertreter der Mutter hätten Angst vor der tausendfach geübten Formalität des Zwischenverfahrens, das ohnehin schon weggefallen ist oder in den nächsten Monaten ersatzlos wegfällt? Hast du das "in Einzelfällen" bei den Einschränkungen überlesen? Vielleicht hast du ja beim Betreuungsunterhalt Glück (der kommt auch noch auf dich zu) und schaffst es in die Einzelfälle, aber beim Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind mit Sicherheit nicht.
Du bist 120000-200000 EUR Unterhalt wert, hochgerechnet auf die nächsten Jahrzehnte in denen du unterhaltspflichtig sein wirst. Eventuelle "zusätzliche Kosten" sind da ein Witz dagegen, zumal dir alle Kosten für die Geltendmachung ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Das zahlst du und nicht die Mutter. Ebenso die Vollstreckungskosten. Du zahlst jedes dämliche Einschreiben, das du nicht angenommen hast. Die freuen sich sogar, dass du nicht mitwirkst und vor allem dich nicht wehrst, das macht alles sehr einfach. Das sind die leichtesten Fälle.
Du bist 120000-200000 EUR Unterhalt wert, hochgerechnet auf die nächsten Jahrzehnte in denen du unterhaltspflichtig sein wirst. Eventuelle "zusätzliche Kosten" sind da ein Witz dagegen, zumal dir alle Kosten für die Geltendmachung ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Das zahlst du und nicht die Mutter. Ebenso die Vollstreckungskosten. Du zahlst jedes dämliche Einschreiben, das du nicht angenommen hast. Die freuen sich sogar, dass du nicht mitwirkst und vor allem dich nicht wehrst, das macht alles sehr einfach. Das sind die leichtesten Fälle.