25-04-2012, 20:56
(19-04-2012, 10:03)p schrieb: Das Betreuungsgeld gibts doch schon lange, steht in §1615l BGB, Mindesthöhe 770 EUR, nach oben offenDa wird sich am Ende die Frage stellen, ob das staatliche Betreuungsgeld bedarfsdeckend sein wird in Bezug auf Betreuungsunterhalt.
Obwohl das dann eher selten sein dürfte - in Trennungsfall bringt die Mutti dann das Kind gleich in die kostenlose Kita, damit "der Alte" mehr bezaheln muss. Wetten? 
(25-04-2012, 09:33)Sixteen Tons schrieb: 3) Gegenfrage: Ist denn bei der heutigen Rechtssprechung "Kind zur Mutter" überhaupt noch ein Indizienbeweis dieser Art notwendig?Nicht unbedingt notwendig - aber eine neue Gelegenheit dem Sachverhalt an sich den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu geben, wird wohl kaum ausgelassen werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #


