30-03-2012, 12:02 
		
	
	
		ALG II stellt den notwendigen Lebensunterhalt dar und Du musst nicht damit rechnen, davon noch Geld abzweigen zu müssen. - Das halte ich für die aussichtsreiche Schiene. 
	
	
	
	
	
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					OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
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