22-03-2012, 19:32
(22-03-2012, 16:46)familienmensch schrieb: @Camper: Du hast gesagt: "2.) Müssen sich die Familiengerichte inzwischen den notwendigen Selbstbehalt erhöhen, wenn im Bereich Deines Jobcenters anders gerechnet wird. Das ist der Minimalanspruch nach Sozialrecht."
Gilt das auch für Mangelfälle? Sind mit diesen Sätzen nur die unterhaltspflichtigen Väter gemeint? Wollen meinem Mann nämlich auch keine Unterkunftskosten anerkennen, es wären ja 360€ WM im Selbstbehalt enthalten. Wir sind 4-köpfige Familie, lt. JC würden uns 515€ WM zustehen. Ich bin daher der Meinung, dass der Selbstbehalt meines Mannes um die Differenz zwischen 360€ und 515€ erhöht werden müsse, da die Sätze vom JC ja nunmal Existenzminimum sind. Interessiert den Richter aber nicht. Mein Mann wäre Mangelfall, und wenn er ne neue Familie hätte, wäre es sein Problem, wo diese schlafen. Er würde keine höhere KdU anerkennen. Ist dies so korrekt? Wenn nein, wo kann ich das nachlesen? Also ich habe Leitlinien vom OLG Koblenz, sind in der nächsten Instanz für uns zuständig, wo auch drin steht, dass der Selbstbehalt bei nachgewiesenen erhöhten KdU, die sich nicht vermeiden lassen, erhöht werden muss. Und das Existenzminimum lässt sich nunmal nicht vermeiden! Aber der Richter verweist immer wieder auf: MANGELFALL! und schmettert alles ab.
LG, Familienmensch!
Hallo Familienmensch.
Zunächst einmal einmal eine Bitte.
Klatsch nicht Wort auf Wort aufeinander, wenn Du postest.
Öfter mal die Enter-Taste zu drücken gibt ein schöneres Schriftbild und ist für mich alten Mann auch leichter zu lesen.
Und nun zum Thema.
Falls ihr zusammen wohnt, dann geht ma ja davon aus, dass zumindest die volljährigen Mitglieder einer BG gemeinsam die Miete erwirtschaften.
Vielleicht noch anteilig gequotelt aber bei 4 Pesonen sind ja mindestens 2 Personen da, die anteilig die Miete bezahlen können. Und da schon vier Zimmer vorhanden sind, kann man den Besuchskindern, aber auch den Kindern in der BG zumuten, dass sie sich während der Umgangstage 1 Zimmer teilen.
Es sei denn, es kommen auf einen Schlag vier Besuchskinder. Dann gilt natürlich auch eine höhere Miete, die aber wieder zuächst einmal von den beiden Erwachsenen der BG gemeinsam getragen werden muss.
Wenn Du natürlich nachweist, dass Du über gar keine Einkünfte verfügst und Dein Partner alle Kosten in der BG tragen muss, dann sieht es wieder anders aus.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.