22-03-2012, 01:40
Aus eigenen Erfahrungen.
Den errechneten KU durch den Amtsbeistand hatte ich während einer Teilzeitbeschäftigung geleistet. Es kam dann auch mal die Anfrage nach Unterhalt für die
Mutter. Das war aber dann schnell vom Tisch, da ich nach KU nicht mehr TU fähig war.
Beim KU rechnen se dich kaputt. Beim TU schauen se nur, ob noch zu viel vorhanden ist. Wenn da nix mehr zu holen ist, dann ist`s meist ok.
Eine Aufforderung von Teilzeit zu Vollzeit war nicht erfolgt. Ich bin später dann aber trotzdem auf Angebot des Arbeitgeber`s in Vollzeit
gewechselt. Mit nem Einkommen von 1.350 netto & nach Abzug von KU (Stand: 2005), war ich nach Amtsansicht immer noch nicht TU fähig.
Den errechneten KU durch den Amtsbeistand hatte ich während einer Teilzeitbeschäftigung geleistet. Es kam dann auch mal die Anfrage nach Unterhalt für die
Mutter. Das war aber dann schnell vom Tisch, da ich nach KU nicht mehr TU fähig war.
Beim KU rechnen se dich kaputt. Beim TU schauen se nur, ob noch zu viel vorhanden ist. Wenn da nix mehr zu holen ist, dann ist`s meist ok.
Eine Aufforderung von Teilzeit zu Vollzeit war nicht erfolgt. Ich bin später dann aber trotzdem auf Angebot des Arbeitgeber`s in Vollzeit
gewechselt. Mit nem Einkommen von 1.350 netto & nach Abzug von KU (Stand: 2005), war ich nach Amtsansicht immer noch nicht TU fähig.
Zitat: Wenn das nicht geht werde ich mit Jobangeboten von denen zugebombt.Ich denke nöööö, wird nicht passieren.