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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(01-03-2012, 17:03)blue schrieb: Sach mir Unwissenden doch mal bitte, wie oft denn dieses ping-pong Spielchen gemacht werden kann?

Weiss ich auch nicht.

Solange kein Freispruch raus kommt, gehe ich jedenfalls in Revision. Und dann kann ja immer noch die Staatsanwaltschaft ihrerseits in Revision gehen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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