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Mutter des Enkels hat Alkohol- und andere Probleme, will Kind
#23
Hallo r1schnecke,

Zitat:Die Tante vom Jugendamt meinte sie will erst mal schauen ob man sich gütlich einigen kann, ansonsten müßte man vor Gericht gehen! Was meint sie damit?
Für das was die Sachbearbeiterin meint kann dir hier niemand eine Garantie abgeben, die Erfahrungswerte sind zu unterschiedlich. Da dein Sohn aber mit der gesprochen hat interessiert mich was sonst noch besprochen wurde. Eine von der Sachbearbeiterin angesprochene gütliche Einigung ist vielleicht dann möglich, wenn es der gelingt die Mutter hinsichtlich UHV und Rückzahlung zu beruhigen. UHV muss nicht zwingend in jedem Fall und wenn nicht immer auch vollständig zurückgezahlt werden. Die Muddi wird mit dem zweiten Kind im eigenen Haushalt auf absehbare Zeit nicht leistungsfähig sein und das wird i.d. Regel wohlwollend berücksichtigt. Es hängt wieder einmal alles von der Sachbearbeiterin des JAs ab und die Gerichte geben überwiegend alles auf die (mal mehr mal minder) fachlich qualifizierten Stellungnahmen dieser Einrichtung. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ist in Betracht zu ziehen den zeitlichen Zusammenhang zwischen mütterlichen Ambitionen (Kind zu ihr) und der UHV-Problematik darzulegen.

Welcher Elternteil hat in der Vergangenheit die Vorsorgeuntersuchungen des Kindes druchgeführt und wegen Krankheiten/Impfungen die Arztbesuche? Welcher Elternteil hat deinen Enkelsohn nachweisbar an wievielen Tagen in der Woche bei sich?
Ich frage das deshalb, weil anscheinend auch die Mutter den Kurzen regelmäßig vom Kiga abholt und zu sich nimmt.

Kindergärten, insbesondere die staatlichen, stehen mitunter sehr unter der Fuchtel der Jugendämter und nicht wenige Kiga-Mitarbeiterinnen haben begründet die Hosen gestrichen voll, wenn sich Mitarbeiterinnen der JÄ mit einem konkreten Anliegen anmelden, oder einfach mal so vorbeischauen. Es ist dann auch nicht der Kiga der bei Gericht eine Stellungnahme abgibt, sondern das zuständige JA und es kann durchaus passieren, dass man darin vorherige Aussagen der Erzieherinnen oder der Leitung nicht mehr wiedererkennt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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