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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#18
Da ist aber ein Unterschied. Es ist etwas zu holen, auch wenn vielleicht am Schluss nichts übrig bleibt. Aber genau das ist Motivation genug um es zu versuchen. Dadurch entsteht dann jahrelange Rechtsunsicherheit für die Erben.

Besser wäre es doch das Haus zu Lebzeiten bereits an die Kinder vor Ort zu übertragen/verschenken und sich z.B. durch ein lebenslanges Wohnrecht abzusichern.
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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von MitGlied - 01-02-2012, 16:35

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