Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#8
Stirbt der Vater im Ausland, auch im aussereuropäischen Ausland, dann wird von den lokalen Behörden die deutsche Botschaft informiert, welche sich sofort um die Vermögensfeststellung und -sicherung kümmert.

Die einzige Möglichkeit ist, seinen Besitz zu Lebzeiten zu verschenken, danach noch mindestens 10 Jahre zu leben und am Ende bettelarm sowie hoch verschuldet zu sterben.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Nathan - 01-02-2012, 12:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland RatzFatz 6 915 07-02-2026, 23:08
Letzter Beitrag: DrNewton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 12.359 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Verheiratet mit Nicht EU Ausländerin und Kind, besser im EU Ausland bleiben ? 6Lover 18 14.447 12-01-2020, 22:50
Letzter Beitrag: Bitas
  Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar! gleichgesinnter 6 12.758 09-12-2013, 13:19
Letzter Beitrag: MNeumann

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste