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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#8
Stirbt der Vater im Ausland, auch im aussereuropäischen Ausland, dann wird von den lokalen Behörden die deutsche Botschaft informiert, welche sich sofort um die Vermögensfeststellung und -sicherung kümmert.

Die einzige Möglichkeit ist, seinen Besitz zu Lebzeiten zu verschenken, danach noch mindestens 10 Jahre zu leben und am Ende bettelarm sowie hoch verschuldet zu sterben.
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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Nathan - 01-02-2012, 12:42

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