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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#7
Na ja, ich kenne das Erbrecht da ja nicht. Hilfreich wäre sicher, wenn die neue Frau Alleineigentümerin wäre, dann wären ja nur deren Kinder mögliche Erben, nachdem die Frau gestorben ist. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass sie die andere Staatsbürgerschaft annimmt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von wackelpudding - 01-02-2012, 12:41

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