30-11-2011, 11:10
(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Krankheit Deiner Frau ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.
Eine kurze Ehe ist das unterhaltsrechtlich gesehen nicht, weil ihr vorher schon eng verbunden wart und das gemeinsame Kind habt. Die Verantwortung für Lebensrisiken wie Krankheit überdauern ebenfalls das Eheende. Hier ist wenig zu gewinnen. Konzentriere dich nur auf den Verbleib des Kindes bei dir. Deiner Schilderung nach stehen die Chancen nicht so schlecht, dass es bei dir bleiben kann.
Der Anwalt ist nur ein Bausteinchen, grössere Steine sind der Richter und das Verhalten deiner Frau, nachdem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Ich halte nach wie vor das oben geschilderte Vorgehen für am zielführendsten. Alternativ kannst du dir selbst eine neue Wohnung suchen, musst aber in unmittelbarer Nähe bleiben, damit für das Kind kein Kontinuitätsbruch eintritt (z.B. kein Schulwechsel).
Blue schrieb:Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast
Sicherlich hat er Sorgerecht. Die Eltern haben schliesslich geheiratet. Es ist doch kein Stiefkind, er schreibt "Wir haben ein Kind".