08-11-2011, 15:18
Also so sicher, wie das hier propagiert wird, ist eine Erhöhung des Kindesunterhaltes noch gar nicht abzusehen.
Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages. Selbst wenn der Kinderfreibetrag auch erhöht werden sollte, hat das erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltsbeträge.
Das doppelte sächliche Existenzminimum für Kinder, und darauf kommt es beim 1612a BGB an, liegt momentan bei 4368,-€.
Nach dem achten Exitstenzminiumumbericht für 2012 ist das Existenzminimum für Kinder mit 4272 € festgelegt.
Solange der Wert aus dem Existenzminimumbericht den Kinderfreibetrag nicht überschreitet, muss dieser auch nicht erhöht werden.
Abgesehen davon will die SPD die Steuererleichterungen im Bundesrat nicht mittragen.
Also in sofern hat der ISUV schon Recht. Erst mal abwarten wie die Dinge sich entwickeln werden.
Gruß!
Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages. Selbst wenn der Kinderfreibetrag auch erhöht werden sollte, hat das erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltsbeträge.
Das doppelte sächliche Existenzminimum für Kinder, und darauf kommt es beim 1612a BGB an, liegt momentan bei 4368,-€.
Nach dem achten Exitstenzminiumumbericht für 2012 ist das Existenzminimum für Kinder mit 4272 € festgelegt.
Solange der Wert aus dem Existenzminimumbericht den Kinderfreibetrag nicht überschreitet, muss dieser auch nicht erhöht werden.
Abgesehen davon will die SPD die Steuererleichterungen im Bundesrat nicht mittragen.
Also in sofern hat der ISUV schon Recht. Erst mal abwarten wie die Dinge sich entwickeln werden.
Gruß!