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Die Kinder werden verstaatlicht und für die ersten Lebensjahre den Eltern ausgeliehen
#2
Zitat:Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu.“


Wenn sie in einer Beziehung lebt, muss sie das mit ihrem Partner klären und aushandeln.
Interessant, wie von der zerbrochenen Familie als Normalfall ausgegangen wird. Notlösungen als Standard diskutiert.
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RE: Die Kinder werden verstaatlicht und für die ersten Lebensjahre den Eltern ausgeliehen - von karlma - 02-11-2011, 09:31

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