Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Die Kinder werden verstaatlicht und für die ersten Lebensjahre den Eltern ausgeliehen
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Die große Verstaatlichung

Von Bernd Niquet

Wer meine Kolumnen öfter liest, kennt meine These, dass bei der Deutschen Einigung die DDR sich in weit mehr Teilen durchgesetzt hat als man das manchmal wahrhaben möchte. In den Erziehungsbereichen hat sie beispielsweise gänzlich den Sieg davongetragen.

Denn mit dem Modell der Erziehung durch die private Familie ist es in unserem Land mittlerweile vorbei. Flächendeckend liegt heute die Kindererziehung in der Hand des Staates – in einem weit größeren Ausmaß sogar, als sich das ein aufrechter Genosse selbst für sein Land jemals hätte träumen lassen.

Ende September habe ich unerwarteten Beistand bekommen, von einer Seite, von der ich das niemals gedacht hatte, nämlich von Norbert Blüm, dem ehemaligen CDU-Minister für Arbeit und Soziales. Was der am 25. September dieses Jahres im Berliner „Tagesspiegel“ geschrieben hat, verschlägt selbst mir den Atem.

(Blüm meint allerdings eher, dass sich unser Verständnis von der Familie mittlerweile dem Neoliberalismus angenähert hat, doch ob Diktatur des Proletariats oder Diktatur der Vermögenseigner, mein Gott, die Unterschiede sind wirklich verschwimmend. Das nur der Vollständigkeit halber.)

Blüm zeigt auf, wie das Familienrecht heute vollkommen von der Pflicht zur Erwerbsarbeit durchdrungen ist. Drei Jahre darf sich eine alleinstehende Mutter um ihr Kind kümmern, spätestens dann muss sie sich voll der Erwerbsarbeit widmen und ihr Kind den staatlichen Stellen überantworten.

Und jetzt Blüm im O-Ton: „Normal soll fortan sein, dass Kinderarbeit Sache der Öffentlichkeit ist … Erziehungsarbeit ist offensichtlich aus höchstrichterlicher Sicht keine Arbeit. Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu.“

http://www.instock.de/aid=20808.phtml

karlma

Zitat:Die Mutter, die ihr Kind über die Altersgrenze von drei Jahren hinaus selbst erziehen will, muss dies mit Gründen darlegen. Das Familiengericht schaut zu.“


Wenn sie in einer Beziehung lebt, muss sie das mit ihrem Partner klären und aushandeln.
Interessant, wie von der zerbrochenen Familie als Normalfall ausgegangen wird. Notlösungen als Standard diskutiert.
Ob Erziehung Arbeit ist, die man versilbern muss bezweifle ich stark.
Wenn aber definitiv die Erziehung versilbert werden soll und die geförderte Alleinerzieherziehung nur eine Etappe auf dem Weg zur Verstaatlichung, stellt sich mir die Frage, wie ich das einer ach so erfolgreichen AE vermitteln kann, um diese wenigstens nachdenklich zu stimmen.

Ich erhoffte mir ja dahingehend in den vergangenen Tagen den einen oder anderen Hinweis auf meinen Beitrag zu einem entsprechenden Entschluss des EU-Parlaments, aber die direkt angesprochene Userin schleift wohl noch an ihrer ausgefeilten Antwort?

Hier nochmal ein anderer Link, weil der ursprüngliche nicht mehr funzt:
Deutscher Frauenrat
Komisch,
immer wenn ich einen neuen Link zum Thema Alleinverziehendenförderung setze, ist der auch schon wieder weg.
So weg, wie wiederholt angesprochene und zu einer erhellenden Stellungnahme aufgeforderte Userin.

Aber damit das Thema nicht gar so schnell in Vergesseneheit gerät nun der Link direkt zur Quelle.
Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn auch dieser nach kürzester Zeit wieder ins Leere läuft.

Europarl 1 (english)

Europarl (deutsch und "Dank" an Barbara Matera)