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vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt
#5
Die Kindesmutter meint das das vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt ganz einfach abläuft ohne Richter und so und man müsste nur schriftlich den Antrag beim Familiengericht einreichen bzw. hinschicken. Stimmt das so oder muss man selbst erscheinen?
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RE: vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt - von dadlutz - 07-08-2011, 22:49

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